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Mettmann: Mettmann-Zentrum: Denkmal - Ein Beispiel des frühen Wohn-Genossenschaftsbaus im Beckershoff-Quartier
Objekt-Nr.: 51202444
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Basisinformationen
Adresse:
40822 Mettmann
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Preis:
Preis auf Anfrage
Wohnfläche ca.:
671 m²
Grundstück ca.:
436 m²
Zimmeranzahl:
24
Weitere Informationen
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Haustyp:
Mehrfamilienhaus
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Dieses Wohn- und Geschäftshaus wurde im Jahr 1926/1927 von der Konsumgenossenschaft Vorwärts-Befreiung eGmbH, Barmen erstellt und enthielt neben dem Laden im Erdgeschoss 12 Wohnungen in den drei Obergeschossen, die hinsichtlich Größe und Ausstattung vorbildlich waren.
Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 46 und 62 m² und bestehen durchweg jeweils aus einem Wohn- und einem Schlafzimmer sowie Küche, Diele und WC-Duschbad. Die zum Hof orientierten 6 Wohnungen verfügen zusätzlich über jeweils eine 5 m lange Loggia. Für jeweils 3 Wohnungen stand im Keller eine Waschküche zur Verfügung. Alle Wohnungen wurden seinerzeit zentral beheizt.
An der Fassade deutet ein Wandrelief auf die Zeit hin, als in diesem Gebäude noch ein Konsum untergebracht war. Die ursprüngliche Fassade hatte Fenster, ein Treppenportal und ein Eingangsportal. Darüber stand der Schriftzug "Vorwärts-Befreiung".
Nach dem Denkmalschutzgesetz besteht ein öffentliches Interesse, wenn die Sache bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Dies ist bei diesem Gebäude gegeben. Es legt Zeugnis über den Genossenschaftsbau der 20er Jahre ab. Dieser Genossenschaftsbau zeichnet sich durch die architektonische Gestaltung insbesondere der Haus- und Wohnungsgrundrisse sowie der Errichtung des ursprünglichen Konsumladens aus.
So wird berichtet, dass beim Bau selbst der soziale Aspekt im Vordergrund gestanden hat. Die Genossenschaft betonte seinerzeit gegenüber der Stadt, dass die Arbeiten an Mettmanner Firmen vergeben wurden, wobei allerdings Wert darauf gelegt wurde, dass die beschäftigten Arbeiter einer Organisation angehörten, die im Tarifverhältnis zu den Arbeitgebern standen, damit im allseitigen Interesse die Zahlung der anerkannten Tariflöhne gesichert wurden.
Das Gebäude ist trotz der Veränderungen im Erdgeschoss noch weitgehend in seiner Urform erhalten. Darüber hinaus liegt das Gebäude an einem zentralen Punkt im Innenstadtbereich am Ausgang der Fussgängerzone Freiheitsstrafe und bildet den räumlichen Abschluss für diese. An dem Erhalten besteht auch in soweit ein öffentliches Interesse als aus dieser Zeit nur noch ganz wenige vergleichbare Bauten vorhanden sind.
Da es sich also um ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handelt, hat der Rat der Stadt Mettmann im Oktober 1988 die Eintragung des Hauses als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Mettmann beschlossen.
(Quellenangabe: auszugweise aus Denkmalschutzurkunde 10/1988, Untere Denkmalbehörde der Stadt Mettmann)
Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 46 und 62 m² und bestehen durchweg jeweils aus einem Wohn- und einem Schlafzimmer sowie Küche, Diele und WC-Duschbad. Die zum Hof orientierten 6 Wohnungen verfügen zusätzlich über jeweils eine 5 m lange Loggia. Für jeweils 3 Wohnungen stand im Keller eine Waschküche zur Verfügung. Alle Wohnungen wurden seinerzeit zentral beheizt.
An der Fassade deutet ein Wandrelief auf die Zeit hin, als in diesem Gebäude noch ein Konsum untergebracht war. Die ursprüngliche Fassade hatte Fenster, ein Treppenportal und ein Eingangsportal. Darüber stand der Schriftzug "Vorwärts-Befreiung".
Nach dem Denkmalschutzgesetz besteht ein öffentliches Interesse, wenn die Sache bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Dies ist bei diesem Gebäude gegeben. Es legt Zeugnis über den Genossenschaftsbau der 20er Jahre ab. Dieser Genossenschaftsbau zeichnet sich durch die architektonische Gestaltung insbesondere der Haus- und Wohnungsgrundrisse sowie der Errichtung des ursprünglichen Konsumladens aus.
So wird berichtet, dass beim Bau selbst der soziale Aspekt im Vordergrund gestanden hat. Die Genossenschaft betonte seinerzeit gegenüber der Stadt, dass die Arbeiten an Mettmanner Firmen vergeben wurden, wobei allerdings Wert darauf gelegt wurde, dass die beschäftigten Arbeiter einer Organisation angehörten, die im Tarifverhältnis zu den Arbeitgebern standen, damit im allseitigen Interesse die Zahlung der anerkannten Tariflöhne gesichert wurden.
Das Gebäude ist trotz der Veränderungen im Erdgeschoss noch weitgehend in seiner Urform erhalten. Darüber hinaus liegt das Gebäude an einem zentralen Punkt im Innenstadtbereich am Ausgang der Fussgängerzone Freiheitsstrafe und bildet den räumlichen Abschluss für diese. An dem Erhalten besteht auch in soweit ein öffentliches Interesse als aus dieser Zeit nur noch ganz wenige vergleichbare Bauten vorhanden sind.
Da es sich also um ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handelt, hat der Rat der Stadt Mettmann im Oktober 1988 die Eintragung des Hauses als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Mettmann beschlossen.
(Quellenangabe: auszugweise aus Denkmalschutzurkunde 10/1988, Untere Denkmalbehörde der Stadt Mettmann)
Ausstattung:
Aufteilung
12 Wohneinheiten
1 Gewerbefläche
Wohnfläche: 671 m²
Grundstücksgröße: 436 m²
Vermietbare Fläche: 926 m²
Gewerbefläche: 255 m²
Anzahl Balkone 6
12 Wohneinheiten
1 Gewerbefläche
Wohnfläche: 671 m²
Grundstücksgröße: 436 m²
Vermietbare Fläche: 926 m²
Gewerbefläche: 255 m²
Anzahl Balkone 6
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
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